Informationen für Eltern
Krankmeldungen und Infektionsschutz
- Eine Krankmeldung ist vor Unterrichtsbeginn abzugeben. Das geht per E-Mail oder telefonisch über das Sekretariat.
- Wer nicht direkt anrufen kann, hinterlässt eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
- Sie müssen Ihr Kind bitte immer im Sekretariat krankmelden. Eine Meldung nur über die Klassenlehrkraft genügt nicht.
Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten beim Vorliegen einer meldepflichtigen Krankheit
- Wenn Ihr Kind an einer meldepflichtigen Krankheit erkrankt oder der Verdacht auf eine meldepflichtige Erkrankung besteht oder ein meldepflichtiger Erreger nachgewiesen wurde informieren Sie bitte unverzüglich uns.
- Eine Übersicht meldepflichtiger Krankheiten finden Sie im Belehrungsbogen zum Infektionsschutzgesetz.
- Wir bitte Sie auch, uns über eine Erkrankung an Ringelröteln, Röteln, und Influenza zu informieren, um Vorkehrungen für besonders gefährdete Personen vornehmen zu können.
Merkblätter
Im Infektionsschutzgesetz (§34 Abs. 5 und Abs. 6 IfSG) ist die Mitteilungspflicht von:
- Sorgeberechtigten an die Gemeinschaftseinrichtung und
- anschließend von der Gemeinschaftseinrichtung an das Gesundheitsamt festgelegt.
Somit tragen alle dazu bei, dass zusammen mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung der Krankheit ergriffen werden können.
Infektionsschutz: 24 h symptomfrei
Zum Schutz Ihrer Kinder und unseres Personals ist es sehr wichtig, dass Ihr Kind nach einem Infekt erst wieder in die Schule kommt, wenn es 24h symptomfrei ist.
Lernaufgaben im Krankheitsfall:
Wenn ihr Kind krank ist, ist es krank.
- Ihr Kind muss seine Lernaufgaben nicht am nächsten Tag abgeben.
- Hausaufgabenbote: Ein/e Mitschüler:in nimmt die Lernaufgaben für Ihr Kind mit.
- Ihr Kind nimmt die versäumten Lernaufgaben mit, sobald es wieder gesund ist.
- Sprechen Sie bei längerer Krankheit direkt mit der Klassenlehrerin, wie Sie vorgehen.
Hinweise zum Antrag auf Beurlaubung von Schüler:innen:
- Schüler:innen können gemäß §3 und §4 der Schulbesuchsverordnung (s.u.) nur in dringenden Ausnahmefällen und auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten vom Unterricht befreit oder beurlaubt werden.
- Beurlaubte Schüler:innen sind verpflichtet, den versäumten Unterricht selbständig nachzuholen.
- Reise- oder Urlaubstermine können grundsätzlich nicht als Grund für eine Unterrichtsbefreiung geltend gemacht werden.
- Der Antrag auf eine Beurlaubung vom Unterricht ist rechtzeitig (mindestens drei Werktage) vor Eintreten der Fehlzeiten schriftlich bei der Schule zu stellen.
Für folgende kirchliche Veranstaltungen werden die Schüler:innen beurlaubt:
- Erstkommunikant:innen: Montag nach der Erstkommunion
- Schüler:innen, die der islamischen Religion angehören: Tag des Fastenbrechens, Opferfest (je 1 Tag)
In diesen Fällen reicht es aus, die Klassenlehrkraft über die Abwesenheit rechtzeitig zu informieren.
Schulweg
Uns ist die Eigenständigkeit Ihres Kindes auf dem Schulweg sowie die Bewegung vor Schulbeginn sehr wichtig. Bitte üben Sie den Schulweg mit Ihrem Kind ein und besprechen Sie genau, an welchen Stellen es die Straße überquert und welche Regeln dabei gelten. In Klassenstufe 1 werden wir die unmittelbare Schulumgebung mit den Kindern begehen und die Regeln besprechen.
Schulwegeplan
Der Schulwegeplan empfiehlt einen sicheren Schulweg für unsere Kinder. Da es momentan noch keinen Überweg zu unserem Schulgebäude gibt, empfehlen wir als sicheren Schulweg aus dem Auenland kommend, die Querungshilfe am Eduard-Mörike-Haus zu nutzen, auch wenn der Schulweg dadurch etwas länger wird. Die Überquerung der Kreuzung am Kindergarten ist für unsere Grundschulkinder nicht zu empfehlen. Ein Fußgängerüberweg auf Höhe des oberen Eingangs der Schule ist in Planung.
Teilnahme am Projekt MOVERS der Landesregierung Baden-Württemberg
Um den aktiven Schulweg Ihres Kindes zu fördern, nimmt unsere Schule in diesem Schuljahr am Projekt MOVERS teil. Im Aktionszeitraum vom 06. Oktober bis zum 24. Oktober sammelt die Klasse Smileys, für jeden Schulweg, der (auch in Teilen) zu Fuß oder mit dem Fahrrad gemeistert wird! Am Ende kann die Schule mit den meisten aktiven Schulwegen im Verhältnis zur Schüleranzahl einen Preis gewinnen. Machen Sie mit und unterstützen auch Sie den aktiven Weg zur Schule! Nähere Informationen erhalten Sie auf dem Flyer, den Sie über die Postmappe erhalten.
Sollte Ihr Kind mit dem Roller oder Fahrrad zur Schule kommen (Empfehlung erst ab 10 Jahren eigenständig), achten Sie bitte darauf, dass es stets einen Helm trägt und das Fahrzeug über ausreichend Beleuchtung verfügt. Denken Sie bitte auch daran, dass Ihr Kind sein Fahrzeug täglich anschließt.
Verkehrssituation rund um die Schule
Zu den Hol- und Bringzeiten ist rund um die Parkplätze der Schulen sehr viel los! Das Verkehrsaufkommen kann durch Ihre Mithilfe reduziert werden. Sollten Sie Ihr Kind dennoch, bis zum Eingang fahren müssen, halten Sie bitte die Halteverbote ein. Die Kinder sollen nicht gefährdet und der Verkehr von Bussen und Autos nicht behindert werden. Vielen Dank.
Schulbezirkswechsel
Schulbezirke:
Mit dem Neubau der Grundschule Nord musste Bad Mergentheim nach dem Schulgesetz des Landes BW in zwei Schulbezirke eingeteilt werden. Die Schulbezirke „Grundschule Nord“ und „Grundschule Bad Mergentheim - Süd“ sind durch die Friedrich-Ebert-Straße, Austraße, Mittlerer Graben, Mörikestraße sowie die Buchener Straße geteilt.
Schulbezirkswechsel:
- Sie können einen Schulbezirkswechsel beantragen.
- Ihren Antrag reichen Sie bitte bei der Schule ein, an der Ihr Kind schulpflichtig ist.
- Die Schulanmeldung erledigen Sie immer zuerst an dieser Schule.
- Ein wichtiger Grund ist nötig, damit Ihr Antrag genehmigt werden kann. Ein Wechsel des Schulbezirks ist zur Grundschule Nord oder zur Grundschule Bad Mergentheim möglich.

