Informationen für Eltern




Elternbeirat



Klasse

Elternvertreter:in

Stellvertreter:in 

1a

Frau Apopei

Frau Pauly

1b

Frau Bundschuh

Frau Ulsamer

1c

Frau Lindt

Frau Kern

Elternbeiratsvorsitzende:

Stellvertreterin:

Frau Lindt

Frau Apopei

Tel.: 0151-40807823






Krankmeldungen:


Notwendig ist eine Krankmeldung vor Unterrichtsbeginn per E-Mail oder per Telefon (Sekretariat). Sie können auch rund um die Uhr eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Bitte in jedem Fall im Sekretariat krankmelden, eine Krankmeldung nur über die Klassenlehrkraft reicht nicht aus.


Lernaufgaben im Krankheitsfall:


Wenn ihr Kind krank ist, ist es krank!


  • Es wird nicht erwartet, dass Ihr Kind am nächsten Tag seine Lernaufgaben vorlegen kann.
  • Hausaufgabenbote: Ein/e Mitschüler:in kann die Lernaufgaben für Ihr Kind mitnehmen.
  • Ihr Kind nimmt die versäumten Lernaufgaben mit, wenn es wieder gesund ist.
  • Bei längerer Krankheit besprechen Sie das Vorgehen individuell mit ihrer Klassenlehrerin.



Hinweise zum Antrag auf Beurlaubung von Schüler:innen:


  • Schüler:innen können gemäß §3 und §4 der Schulbesuchsverordnung (s.u.) nur in dringenden Ausnahmefällen und auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten vom Unterricht befreit oder beurlaubt werden.
  • Beurlaubte Schüler:innen sind verpflichtet, den versäumten Unterricht selbständig nachzuholen.
  • Reise- oder Urlaubstermine können grundsätzlich nicht als Grund für eine Unterrichtsbefreiung geltend gemacht werden.
  • Der Antrag auf eine Beurlaubung vom Unterricht ist rechtzeitig (mindestens drei Werktage) vor Eintreten der Fehlzeiten schriftlich bei der Schule zu stellen.


Für folgende kirchliche Veranstaltungen werden die Schüler:innen beurlaubt:


  • Erstkommunikant:innen: Montag nach der Erstkommunion
  • Schüler:innen, die der islamischen Religion angehören: Tag des Fastenbrechens, Opferfest (je 1 Tag)


In diesen Fällen reicht es aus, die Klassenlehrkraft über die Abwesenheit rechtzeitig zu informieren.




Schulbezirkswechsel:


Schulbezirke:


Mit dem Neubau der Grundschule Nord musste Bad Mergentheim nach dem Schulgesetz des Landes BW in zwei Schulbezirke eingeteilt werden. Die Schulbezirke „Grundschule Nord“ und „Grundschule Bad Mergentheim - Süd“ sind durch die Friedrich-Ebert-Straße, Austraße, Mittlerer Graben, Mörikestraße sowie die Buchener Straße geteilt.



Schulbezirkswechsel:


Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Schulbezirkswechsel zu stellen. Der Antrag muss bei der Schule gestellt werden, an der Ihr Kind schulpflichtig ist. Die Schulanmeldung erfolgt in jedem Fall zunächst an der Schule, an der Ihr Kind schulpflichtig ist. Für eine Genehmigung des Antrags ist die Angabe eines wichtigen Grundes notwendig. Ein Schulbezirkswechsel kann sowohl an die Grundschule Nord als auch in die Grundschule Bad Mergentheim erfolgen.