Krankmeldung und Beurlaubung


Krankmeldungen:


  • Eine Krankmeldung ist vor Unterrichtsbeginn abzugeben. Das geht per E-Mail oder telefonisch über das Sekretariat.
  • Wer nicht direkt anrufen kann, hinterlässt eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
  • Sie müssen Ihr Kind bitte immer im Sekretariat krankmelden. Eine Meldung nur über die Klassenlehrkraft genügt nicht.


Frau Vanessa Sohns
Sekretariat
Tel.: 07931-574510
E-Mail: sekretariat@gs-nord-mgh.de

Lernaufgaben im Krankheitsfall:


Wenn ihr Kind krank ist, ist es krank.

  • Ihr Kind muss seine Lernaufgaben nicht am nächsten Tag abgeben.
  • Hausaufgabenbote: Ein/e Mitschüler:in nimmt die Lernaufgaben für Ihr Kind mit.
  • Ihr Kind nimmt die versäumten Lernaufgaben mit, sobald es wieder gesund ist.
  • Sprechen Sie bei längerer Krankheit direkt mit der Klassenlehrkraft, wie Sie vorgehen.


Hinweise zum Antrag auf Beurlaubung von Schüler:innen:


  • Schüler:innen können gemäß §3 und §4 der Schulbesuchsverordnung (s.u.) nur in dringenden Ausnahmefällen und auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten vom Unterricht befreit oder beurlaubt werden.
  • Beurlaubte Schüler:innen sind verpflichtet, den versäumten Unterricht selbständig nachzuholen.
  • Reise- oder Urlaubstermine können grundsätzlich nicht als Grund für eine Unterrichtsbefreiung geltend gemacht werden.
  • Der Antrag auf eine Beurlaubung vom Unterricht ist rechtzeitig (mindestens drei Werktage) vor Eintreten der Fehlzeiten schriftlich bei der Schule zu stellen.


Für folgende kirchliche Veranstaltungen werden die Schüler:innen beurlaubt:


  • Erstkommunikant:innen: Montag nach der Erstkommunion
  • Schüler:innen, die der islamischen Religion angehören: Tag des Fastenbrechens, Opferfest (je 1 Tag)


In diesen Fällen reicht es aus, die Klassenlehrkraft und das Sekretariat über die Abwesenheit rechtzeitig zu informieren.