Krankmeldung und Beurlaubung
Krankmeldungen:
- Eine Krankmeldung ist vor Unterrichtsbeginn abzugeben. Das geht per E-Mail oder telefonisch über das Sekretariat.
- Wer nicht direkt anrufen kann, hinterlässt eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
- Sie müssen Ihr Kind bitte immer im Sekretariat krankmelden. Eine Meldung nur über die Klassenlehrkraft genügt nicht.
Frau Vanessa Sohns
Sekretariat
Tel.: 07931-574510
E-Mail: sekretariat@gs-nord-mgh.de
Lernaufgaben im Krankheitsfall:
Wenn ihr Kind krank ist, ist es krank.
- Ihr Kind muss seine Lernaufgaben nicht am nächsten Tag abgeben.
- Hausaufgabenbote: Ein/e Mitschüler:in nimmt die Lernaufgaben für Ihr Kind mit.
- Ihr Kind nimmt die versäumten Lernaufgaben mit, sobald es wieder gesund ist.
- Sprechen Sie bei längerer Krankheit direkt mit der Klassenlehrkraft, wie Sie vorgehen.
Hinweise zum Antrag auf Beurlaubung von Schüler:innen:
- Schüler:innen können gemäß §3 und §4 der Schulbesuchsverordnung (s.u.) nur in dringenden Ausnahmefällen und auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten vom Unterricht befreit oder beurlaubt werden.
- Beurlaubte Schüler:innen sind verpflichtet, den versäumten Unterricht selbständig nachzuholen.
- Reise- oder Urlaubstermine können grundsätzlich nicht als Grund für eine Unterrichtsbefreiung geltend gemacht werden.
- Der Antrag auf eine Beurlaubung vom Unterricht ist rechtzeitig (mindestens drei Werktage) vor Eintreten der Fehlzeiten schriftlich bei der Schule zu stellen.
Für folgende kirchliche Veranstaltungen werden die Schüler:innen beurlaubt:
- Erstkommunikant:innen: Montag nach der Erstkommunion
- Schüler:innen, die der islamischen Religion angehören: Tag des Fastenbrechens, Opferfest (je 1 Tag)
In diesen Fällen reicht es aus, die Klassenlehrkraft und das Sekretariat über die Abwesenheit rechtzeitig zu informieren.